Ein Erbfall ist für die betroffenen Angehörigen eine emotionale Ausnahmesituation. Die vorherige Beratung zur Abfassung von Testamenten oder Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten kann Sicherheit schaffen. Häufig bleibt aber die Klärung der Ansprüche aufgrund Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge ebenso notwendig wie die außergerichtliche oder auch gerichtliche Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen nebst Ergänzungsansprüchen. Eine Vertretung im Erbscheinsverfahren, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Haftungsbegrenzung bei überschuldetem Nachlass oder auch Anfechtung von letztwilligen Erklärungen, Wertermittlung des Nachlasses sind weiter Fragestellungen, in denen anwaltliche Beratung, Hilfe und Vertretung gefragt sind.