Unter dem Begriff Medizinrecht versammeln sich zivilrechtliche Fragestellungen, etwa Praxisübernahme oder Arzthaftung, aber auch öffentlich rechtliche wie Zulassung oder Approbation über das Krankenversicherungsrecht evt. sogar hin zu strafrechtlichen Bezügen.
Der Schwerpunkt liegt im Arzthaftungsrecht. Die ärztliche Behandlung durch niedergelassenen Arzt oder in einer Klinik führt manchmal zu nicht zufrieden stellenden Ergebnissen und der Frage nach einem Behandlungsfehler.
Die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen kann vorbereitet werden über Beratung und Vertretung gegenüber einer Gutachterkommission der Ärztekammer. Diese kostenlose Begutachtung erleichtert die Einschätzung der Erfolgsaussichten vor der evt. erforderlichen gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen.
Der Schwerpunkt liegt im Arzthaftungsrecht. Die ärztliche Behandlung durch niedergelassenen Arzt oder in einer Klinik führt manchmal zu nicht zufrieden stellenden Ergebnissen und der Frage nach einem Behandlungsfehler.
Die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen kann vorbereitet werden über Beratung und Vertretung gegenüber einer Gutachterkommission der Ärztekammer. Diese kostenlose Begutachtung erleichtert die Einschätzung der Erfolgsaussichten vor der evt. erforderlichen gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen.